Aufschaltung auf Feuerwehr
Ihr zertifizierter Partner für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675
Auf einen Blick
- Norm
- DIN 14675-1:2020
- Zertifizierung
- Akkreditierte Stelle nach DIN 14675-2
- Einsatzgebiet
- Rhein-Main-Gebiet (40 km um Mainz)
- Erstberatung
- Kostenlos und unverbindlich
Aufschaltung auf die Feuerwehr – Anforderungen und Prozess nach TAB Mainz
Die Aufschaltung einer Brandmeldeanlage auf die Feuerwehr ist der letzte und entscheidende Schritt, um die automatische Alarmierung der Berufsfeuerwehr im Brandfall sicherzustellen. Der Prozess ist streng reglementiert und folgt den Technischen Aufschaltbedingungen (TAB) der Feuerwehr Mainz. Als erfahrener Fachbetrieb in Mainz und der Rhein-Main-Region begleiten wir Sie durch den gesamten Aufschaltprozess – von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Funktionsprüfung.
Was bedeutet Aufschaltung?
Unter Aufschaltung versteht man die technische Verbindung der Brandmeldeanlage mit der Leitstelle der Feuerwehr über eine Übertragungseinrichtung (ÜE). Im Brandfall wird die Alarmmeldung automatisch und ohne menschliches Zutun an die Feuerwehrleitstelle übertragen. Die Feuerwehr rückt daraufhin unmittelbar aus – eine Zeitersparnis, die im Ernstfall entscheidend sein kann.
Die Aufschaltung ist immer dann erforderlich, wenn das genehmigte Brandschutzkonzept oder eine Sonderbauverordnung dies vorschreibt. Sie ist keine freiwillige Maßnahme, sondern eine baurechtliche Auflage.
Erforderliche technische Komponenten
Für die Aufschaltung auf die Feuerwehr müssen folgende Komponenten vorhanden und normkonform installiert sein:
- Übertragungseinrichtung (ÜE): Die ÜE stellt die Verbindung zwischen der Brandmeldeanlage und der Feuerwehrleitstelle her. In Mainz wird die ÜE über den Konzessionär Mainzer Netze GmbH betrieben, der die Übertragungswege zur Leitstelle bereitstellt und überwacht.
- Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) nach DIN 14661: Das genormte Bedienfeld ermöglicht der Feuerwehr im Einsatzfall, die BMA zu bedienen – unter anderem das Zurücksetzen von Alarmen, die akustische Abstellung und die Abfrage des Anlagenzustands.
- Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) nach DIN 14662: Das FAT zeigt der Feuerwehr den Anlagenzustand, ausgelöste Meldergruppen und Störungen auf einen Blick an. Es ist die zentrale Informationsquelle für den Einsatztrupp.
- Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD): Ein gesichertes Schlüsseldepot an der Außenseite des Gebäudes, das der Feuerwehr den zerstörungsfreien Zugang ermöglicht. Das FSD wird mit einer Schließung Mainz (Gunnebo) versehen – dem einheitlichen Schließsystem der Feuerwehr Mainz.
- Freischaltelement (FSE): Elektrisches Freischaltelement zur Scharfschaltung des FSD, ebenfalls mit Schließung Mainz.
- Blitzleuchte: Eine gelbe Blitzleuchte am Gebäudezugang, die bei Auslösung der BMA aktiviert wird und der Feuerwehr die Anfahrtsstelle signalisiert.
Das Feuerwehr-Informationszentrum (FIZ)
Das FIZ ist der zentrale Anlaufpunkt der Feuerwehr im Gebäude. Hier sind alle relevanten Informationen und Bedienelemente konzentriert:
- Brandmelderzentrale (BMZ) oder Parallelanzeige
- Feuerwehr-Bedienfeld (FBF)
- Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT)
- Feuerwehr-Laufkarten
- Feuerwehrpläne nach DIN 14095
- Laufkartenmagazin (bei mehr als 50 Laufkarten)
- Sprechstelle der Sprachalarmanlage (sofern vorhanden)
Das FIZ muss sich in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzugangs befinden und vom FSD aus auf direktem Weg erreichbar sein. Die genaue Lage wird mit der Feuerwehr Mainz abgestimmt.
Der Aufschaltprozess im Detail
Der vollständige Aufschaltprozess bei der Feuerwehr Mainz folgt einem klar definierten Ablauf:
1. Antragstellung
Der Betreiber oder sein beauftragter Fachbetrieb stellt einen Antrag auf Aufschaltung bei der Feuerwehr Mainz. Mit dem Antrag wird der grundsätzliche Wunsch zur Aufschaltung dokumentiert und die Kontaktdaten des Betreibers, des Fachbetriebs und des Objekts mitgeteilt.
2. Technische Abstimmung
Es folgt ein Abstimmungsgespräch mit der Feuerwehr Mainz, in dem die technischen Details besprochen werden: Standort des FIZ, Lage des FSD, Feuerwehrzugang, Anfahrtsstelle, Besonderheiten des Objekts. Parallel wird der Konzessionär Mainzer Netze GmbH für die Bereitstellung der Übertragungseinrichtung beauftragt.
3. Errichtung und Sachverständigenprüfung
Nach Abschluss der Errichtung und Inbetriebnahme erfolgt die Prüfung durch einen anerkannten Sachverständigen gemäß der Prüfverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Der Sachverständige prüft die gesamte Anlage auf Übereinstimmung mit dem Brandschutzkonzept und den einschlägigen Normen.
4. Einreichung der Unterlagen
Vor der Funktionsprüfung müssen folgende Unterlagen bei der Feuerwehr Mainz eingereicht werden:
- Feuerwehrpläne nach DIN 14095 in einem Hängeordner – Übersichtsplan, Geschosspläne, Umgebungsplan
- Feuerwehr-Laufkarten in zweifacher Ausfertigung (spätestens 14 Tage vor der Funktionsprüfung)
- Objekterfassungsbogen: Detaillierte Angaben zum Objekt, zur Nutzung, zu Gefahren und Besonderheiten
- Sachverständigengutachten: Das positive Prüfgutachten des anerkannten Sachverständigen
- Fachkompetenznachweis: Nachweis der Zertifizierung des errichtenden Fachbetriebs nach DIN 14675
- Wartungsvertrag: Nachweis eines bestehenden Wartungsvertrags mit einem zertifizierten Fachbetrieb nach DIN 14675
- Fachbauleiterbescheinigung: Bestätigung des verantwortlichen Fachbauleiters über die normkonforme Errichtung
5. Funktionsprüfung
Die Funktionsprüfung wird gemeinsam mit der Feuerwehr Mainz durchgeführt. Dabei wird die gesamte Anlage im Zusammenspiel aller Komponenten getestet: Meldererkennung, Alarmweiterleitung über die ÜE, Funktion von FBF, FAT und FSD, Brandfallsteuerungen sowie die korrekte Zuordnung der Feuerwehr-Laufkarten. Erst nach erfolgreicher Funktionsprüfung wird die Anlage scharf geschaltet.
Die Betriebsvereinbarung
Nach erfolgreicher Aufschaltung wird eine Betriebsvereinbarung zwischen dem Betreiber und der Feuerwehr Mainz geschlossen. Diese regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten im laufenden Betrieb:
- Pflicht zur regelmäßigen Wartung durch einen zertifizierten Fachbetrieb
- Pflicht zur unverzüglichen Meldung von Störungen und Abschaltungen
- Regelungen zur Erreichbarkeit einer verantwortlichen Person
- Pflicht zur Aktualisierung der Feuerwehrpläne und Laufkarten bei Änderungen
- Kostenregelungen bei Falschalarmen
Abschaltungen und Störungen
Wird die Brandmeldeanlage vorübergehend abgeschaltet – etwa für Wartungsarbeiten, Baumaßnahmen oder bei einer Störung – gelten besondere Regeln:
- Die Feuerwehr muss über die Abschaltung informiert werden.
- Am FBF ist ein Abschaltschild anzubringen, das den Zeitraum und den Grund der Abschaltung dokumentiert.
- Der Betreiber muss Ersatzmaßnahmen treffen, beispielsweise eine Brandwache oder verstärkte Begehungen.
- Die Wiederinbetriebnahme ist der Feuerwehr zu melden.
Kostenersatz bei Falschalarm
Die Feuerwehr Mainz erhebt bei Fehlalarmen einen Kostenersatz gemäß der kommunalen Satzung. Die Kosten für einen Fehlalarmeinsatz können erheblich sein und umfassen Fahrzeug- und Personalkosten. Häufige Ursachen für Fehlalarme sind:
- Verschmutzte oder überalterte Melder
- Bauarbeiten im überwachten Bereich ohne vorherige Melderabschaltung
- Fehlende oder mangelhafte Wartung
- Ungeeignete Meldertypen für die jeweilige Umgebung (Täuschungsgrößen)
Eine professionelle Planung, fachgerechte Errichtung und regelmäßige Wartung sind der beste Schutz vor kostspieligen Fehlalarmen. Wir beraten Sie zur optimalen Melderauswahl und unterstützen bei der Ursachenanalyse wiederkehrender Fehlalarme.
Ihr Ansprechpartner für die Aufschaltung in Mainz
Der Aufschaltprozess erfordert Erfahrung, Normkenntnis und enge Abstimmung mit der Feuerwehr Mainz und dem Konzessionär. Wir kennen die spezifischen Anforderungen der Feuerwehr Mainz, die aktuelle Fassung der TAB und die Abläufe bei der Mainzer Netze GmbH. Von der Antragstellung über die Sachverständigenprüfung bis zur erfolgreichen Funktionsprüfung begleiten wir Ihr Projekt als kompetenter Partner.
Aufschaltung professionell planen
Die Aufschaltung auf die Feuerwehr ist ein komplexer Prozess mit vielen Beteiligten. Überlassen Sie nichts dem Zufall – kontaktieren Sie uns für eine fachkundige Begleitung des gesamten Aufschaltprozesses. Wir koordinieren alle Schritte und sorgen für eine reibungslose Inbetriebnahme.
Technische Anschaltbedingungen (TABs): Lokale Spielregeln kennen
Neben der bundesweit geltenden DIN 14675 haben die meisten Feuerwehren eigene Technische Anschaltbedingungen (TABs). Deutschlandweit gibt es über 560 verschiedene TABs — jede Feuerwehr kann spezifische Zusatzanforderungen stellen.
Die TABs regeln unter anderem:
- Anforderungen an den Feuerwehrzugang und die Blitzleuchte
- Schließung und Beschaffung des Feuerwehr-Schlüsseldepots
- Format und Genehmigungsfristen für Feuerwehr-Laufkarten
- Erforderliche Unterlagen und deren Einreichfristen
- Ablauf und Kosten der Funktionsprüfung
- Regelungen bei Falschalarmen und Abschaltungen
Als regionaler Fachbetrieb kennen wir die TABs der Feuerwehren im gesamten Rhein-Main-Gebiet — von Mainz über Frankfurt und Wiesbaden bis Darmstadt. Diese Kenntnis der lokalen Anforderungen ist ein entscheidender Vorteil bei der Planung und vermeidet kostspielige Nachbesserungen.
Häufig gestellte Fragen
Wir arbeiten nach DIN 14675, DIN VDE 0833 und allen relevanten VdS-Richtlinien. Als zertifizierter Errichterbetrieb erfüllen wir sämtliche gesetzlichen Anforderungen.
Die Dauer hängt von der Größe und Komplexität des Projekts ab. In der Regel können wir kleine bis mittlere Projekte innerhalb von 2-4 Wochen realisieren. Große Projekte stimmen wir individuell mit Ihnen ab.
Ja, wir übernehmen auch bestehende Brandmeldeanlagen anderer Hersteller. Nach einer gründlichen Bestandsaufnahme erstellen wir Ihnen ein Angebot für Wartung und ggf. Modernisierung.